+49 (30) 793 24 56 kostorzimmobilien@t-online.de

Rechtliche Hinweise
­ Allgemeine Geschäftsbedingungen Kostorz Immobilien

Geltung der Bedingungen
Die Angebote, Nachweise und Leistungen unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf andere Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Entstehen des Provisionsanspruches
1. Sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, ist unser Provisionsanspruch enstanden.
2. Der Provisionsanspruch entsteht weiterhin, wenn unser Nachweis in sonstiger Weise verwertet wird.
3. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag zu Bedingungen zustande kommt, die von der von uns nachgewiesenen oder vermittelten Möglichkeit abweichen.
4. Unser Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der angestrebte Erfolg durch einen anderen Vertrag oder etwa durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung oder durch Vereinbarung eines Erbbaurechts erreicht wird.
5. Ein Provisionsanspruch entsteht zusätzlich für Ergänzungen und Erweiterungen eines von uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages, wenn diese zeitlich und räumlich im Zusammenhang stehen.
6. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Objekt durch Verhandlungen mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekteigentümer bzw. Verfügungsberechtigten bzgl. eines anderen Objektes zustande kommt.

Bestehenbleiben des Provisionsanpruches
1. Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit unseres Nachweises
2. Erlischt der Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen.
3. Wird der Vertrag durch Rücktritt wegen des vertraglichen Rücktrittrechts beseitigt, so bleibt der Provisionsanspruch ebenfalls bestehen.

Weitergabeverbot
1. Unsere Angebote, Nachweise und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die angefallen wäre, wenn wir selbst nachgewiesen oder vermittelt hätten.

Tätigkeit für den anderen Teil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessen- kollision vorliegt.

Angaben
Die in unseren Exposés uns sonstigen schriftlichen Mitteilungen gemachten Angaben beruhen auf den Informationen, die uns von unserem Auftraggeber (Verkäufern/Vermietern/sonstigen Dritten) erteilt wurden. Wir versuchen, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf und ­ Vermietung bleiben vorbehalten.

Nachweise freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten
1. Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend.
2. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des zulässigen unser Geschäftssitz, dies gilt nur für gewerbliche Kunden.

Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägiges gesetzlichen Vorschriften.